Veröffentlicht am 29.10.2020 von Prof. Dr. Christian Rolfs
Die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hat auf ihrer 107. Sitzung am 5.6.2018 Änderungen des Seearbeitsübereinkommens 2006 (Seearbeitsübereinkommen) beschlossen. Die Änderungen haben das Ziel, Seeleute im Falle der Gefangennahme infolge seeräuberischer Handlungen oder bewaffneter Raubüberfälle auf Seeschiffe finanziell abzusichern.Weiterlesen
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