Veröffentlicht am 02.03.2019 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggBild von bernd.heintschel-heinegg

Der effektiven Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Anti Doping Agentur ( NADA ), den Staatsanwaltschaften von Innsbruck und München, den Bundeskriminalämtern in Österreich und Deutschland, ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 18.02.2019 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggBild von bernd.heintschel-heinegg

Warum ein Blogbeitrag ( hier zum Beitrag) zu einer kostenpflichtigen Streaming-Serie? Tagtäglich lesen, hören, sehen wir schlimme Nachrichten aus allen Herren Ländern und können uns dennoch ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 16.02.2019 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggBild von bernd.heintschel-heinegg

Mit diesem treffenden Satz zu einer komplizierten Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda endet der Trailer zu „Black Earth Rising“. In der ebenso ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 18.01.2019 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerBild von Henning Ernst Müller

Schon im Oktober 2018 kam das Gerücht auf, im Prozess um die Loveparade 2010, die 21 Tote und hunderte Verletzte zur Folge hatte, tendiere die Strafkammer zu einer Einstellung des Verfahrens. ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 04.01.2019 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Jeder kennt Stammtischparolen wie diese: "Die Gefangenen in den Gefängnissen wohnen zu luxuriös! Die wohnen da doch schöner als zu Hause". Und jeder, der ein wenig Einblick in die Welt des ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 04.01.2019 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Die Tagespresse sieht gar eine Verschwörung zur Re-Japanisierung des Nissan-Konzerns, die Tokioter Staatsanwaltschaft sieht eine Straftat. Bilanzrechtlich geht es um die Frage: Welche Angaben sind im Anhang, insbesondere gegenüber der Börsenaufsicht, zu machen? Umgerechnet 40 Mio. Euro Vorstandsvergütung für Carlos Ghosn sollen zu Unrecht gegenüber Tokoiter Börse nicht angegeben worden sein. Außerdem sollen Gelder des japanischen Unternehmens unberechtigt an Firmen des Managers geflossen sein. Selbst die Hochzeit mit seiner Frau im Park des Schlosses von Versailles habe er sich vom Unternehmen bezahlen lassen. Als er am 19. November 2018 auf dem Flughafen Tokio-Haneda im Privatjet landete, wurde der Manager des französisch-japanischen Konzerns Renault-Nissan verhaftet.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 10.12.2018 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerBild von Henning Ernst Müller

Seit Monaten streiten die Fraktionen des Bundestags um eine Reform des § 219a StGB. Im März hat mein Expertenkollege von Heintschel-Heinegg das Thema hier im Blog zur Diskussion gestellt. ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 19.11.2018 von Prof. Dr. Claus KossBild von Claus Koss

Was tun gegen den Fachkräftemangel - besonders im Pflegebereich, insbesondere in Ballungsräumen? Eine Ordensgemeinschaft versuchte es in München mit günstigem Wohnraum. Doch das könnte jetzt mit mindestens 25% Lohnsteuer, ggfs. zusätzlichen Beitragen zur gesetzlichen Sozialversicherung belegt werden. Der Lohnsteueraußenprüfer sieht in den günstigen Mieten einen 'geldwerten Vorteil' (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Ordensgemeinschaft hätte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung lohnsteuerfrei nach § 3 Nr. 16 EStG erstatten können. Auch die KiTa-Gebühren (§ 3 Nr. 33 EStG) ohne Yoga-Kurse (§ 3 Nr. 34 EStG) kann der Arbeitgeber übernehmen. Auch der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung überlassenes Mobilfunkgeräts oder Laptops bei lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Aber der geldwerte Vorteil verbilligten Wohnraums unterliegt der Lohnsteuer und damit grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Für die Lohnsteuerpflicht ist es grundsätzlich unerheblich, in welcher Form der Arbeitnehmer vergütet wird. Grundsätzlich kein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber Kosten in fast ausschließlich betrieblichem Interessen trägt. Im Pflegebereich muss der Arbeitgeber beispielsweise bestimmte Schutzimpfungen bezahlen, auch Schutzkleidung lösen keinen geldwerten Vorteil aus. Angewendet auf die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen: die Bereitschaftsräume dienen (auch) dem privaten Schlafbedürfnis, vor allem aber der schnellen Verfügbarkeit im Einsatzfall. Dem müsste bei Wohnungen in der Nähe einer Pflegeeinrichtung durch einen angemessenen Abschlag auf die Vergleichsmiete Rechnung getragen werden. Denn der 'Vorteil' mindert sich doch erheblich, wenn der Arbeitnehmer damit rechnen muss, im Notfall als erste/r gerufen zu werden, weil er/sie auf dem Klinikgelände wohnt. Nichts Anderes gilt nach hier vertretener Auffassung, wenn der/die Mitarbeiter/in anders keine Wohnung finden kann. Zu denken wäre beispielsweise an Fachkräfte mit offensichtlichem Migrationshintergrund. Für alle darüber hinaus gehenden Fälle bleibt es nach der derzeit geltenden Rechtslage beim lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. De lege ferenda sollte der Steuergesetzgeber prüfen, ob sich die Attraktivität bestimmter Berufe oder Einsatzorte nicht durch die günstige Überlassung von Wohnraum gefördert werden könnte? Schwesternwohnheime oder Werkswohnungen galten als soziale Errungenschaften. Der geldwerte Vorteil hieraus ließe sich lohnsteuerfrei stellen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 26.09.2018 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerBild von Henning Ernst Müller

Der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg steht seit Montag vor Gericht. Er muss sich neben drei Mitangeklagten gegen den Vorwurf verteidigen, er habe in größerem Umfang Parteispenden und ... Weiterlesen

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Veröffentlicht am 23.09.2018 von Dr. Michaela Hermes, LL.M.Bild von Michaela.Hermes

Der Streit um Schmerzensgeld für ein mit gravierenden Fehlern erstelltes Gutachten der Psychologin Frau Dr. R.-J. vom 21.8.2003 ist abgeschlossen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom ... Weiterlesen

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