Veröffentlicht am 30.05.2014 von Carsten Krumm...jedenfalls sah es so (für den BGH) in den Urteilsgründen aus. Es ging dabei also um die Prüfung von §§ 20 und 21 StGB: § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen Ohne Schuld handelt, ... Weiterlesen
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