Veröffentlicht am 22.09.2016 von Michael ElseVor einem Jahr im September 2015 wurde anlässlich einer Traubenlieferung an eine Kellerei eine reguläre Probe genommen und analysiert. Dieser normale Vorgang führte in Sachsen in den folgenden Monaten zu einem Wein-Skandal, der den Ruf des gesamten Anbaugebiets Sachsen geschädigt hat. Eine Wiederholung möchte Sachsen nun mit der zum 9.9.2016 in Kraft getretenen Änderung der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung – SächsWeinRDVO verhindern.Weiterlesen
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