Veröffentlicht am 11.04.2023 von Prof. Dr. Christian RolfsDer Beschluss des BAG zur Arbeitszeiterfassung (vom 13.9.2022 - 1 ABR 22/21, NZA 2022, 1616) hat - unnötig - viel Wirbel ausgelöst. Unnötig deshalb, weil dem Antrag des Betriebsrats auf Feststellung, dass ihm ein Initiativrecht auf Einführung eine elektronischen Arbeitszeiterfassung zustehe, im Ergebnis gerade nicht stattgegeben wurde. Die Arbeitgeberinnen haben den Rechtsstreit gewonnen. Dafür wäre das lange obiter dictum zu möglichen Anspruchsgrundlagen nicht erforderlich gewesen.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bürgerliches RechtArbeitsrecht2163 Aufrufe