Veröffentlicht am 02.07.2024 von StB Dr. Martin Weiss![Bild von martinweiss Bild von martinweiss](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-105751-1698329971.jpg?itok=W8z7F-XC)
Nachdem verfassungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Abkommensüberschreibungen ("treaty overrides") nach dem BVerfG nicht bestehen, gibt der Gesetzgeber "Vollgas". Auch das Jahressteuergesetz 2024 soll einen neuen Absatz in die bereits umfangsreiche Kollektion in § 50d EStG einfügen. Und dann muss auch eine Änderung in § 49 EStG her - sonst "hilft es nichts"...Weiterlesen
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Steuerrecht2501 Aufrufe