Veröffentlicht am 12.02.2018 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Befristung von Arbeitsverhältnissen ist rechtlich und politisch seit jeher umstritten. In ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode haben CDU, CSU und SPD vereinbart, dass sowohl sachgrundlose Befristungen (§ 14 Abs. 2 TzBfG) als auch solche mit sachlichem Grund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) eingeschränkt werden sollen. Im Vertrag heißt es (ab Zeile 2342 ):Weiterlesen
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