Veröffentlicht am 07.02.2023 von Prof. Dr. Christian Rolfs§ 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG untersagt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frau während ihrer Schwangerschaft. Schon unter der Geltung des § 9 MuSchG (bis Ende 2017) entsprach es ständiger Rechtsprechung des BAG, dass der Beginn der Schwangerschaft rechnerisch zu ermitteln sei, indem vom ärztlich attestierten voraussichtlichen Geburtstermin 280 Tage (10 Lunarmonate) zurückzurechnen sei ( BAG 12.12.1985 – 2 AZR 82/85, NZA 1986, 613; 7.5.1998 – 2 AZR 417/97, NZA 1998, 1049; 26.3.2015 - 2 AZR 237/14, NZA 2015, 734 ).Weiterlesen
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