Veröffentlicht am 06.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Auszubildende haben nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Sachbezüge können mit den sozialversicherungsrechtlich maßgeblichen Werten angerechnet werden, jedoch nicht über 75 % der Bruttovergütung hinaus (§ 17 Abs. 2 BBiG). "Angemessen" ist eine Ausbildungsvergütung, wenn sie mindestens 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung, bei Fehlen einer tariflichen Regelung 80 % der von den Kammern und Innungen empfohlenen Ausbildungsvergütung beträgt (BAG 30.9.1998 - 5 AZR 690/97, NZA 1999, 265; 29.4.2015 - 9 AZR 108/14, NZA 2015, 1384).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 05.08.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Digitalisierung bewahrt nicht vor analoger Kontrolle. Das hat das BAG entschieden und sich damit der Rechtsprechung des BGH angeschlossen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 27.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Vertragliche Ausschlussfristen (Verfallklauseln) beschäftigen die Rechtsprechung schon länger. Während das BAG sich großzügig gezeigt hat, wenn diese entgegen § 309 Nr. 7 BGB Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nicht ausdrücklich ausnehmen, war es im Hinblick auf den Mindestlohnanspruch und § 3 Satz 1 MiLoG strenger: In seit dem Inkrafttreten des MiLoG 2015 abgeschlossenen Arbeitsverträgen müssen Mindestlohn-Ansprüche ausdrücklich ausgenommen werden, ansonsten ist die Verfallklausel wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB insgesamt unwirksam (BAG, Urt. vom 18.9.2018 - 9 AZR 162/18, NZA-RR 2019, 55).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 25.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

In verschiedenen Verfahren hatte sich das BAG in der jüngeren Vergangenheit mit Altersabstands- und Spätehenklauseln zu beschäftigen, die den Anspruch des Hinterbliebenen auf eine betriebliche Altersversorgung ausschließen, wenn die Ehe erst in einem höheren Lebensalter des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde oder der Ehegatte deutlich jünger ist als dieser (im Überblick Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, 7. Aufl. 2018, Anh. § 1 Rn. 201 ff.).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 24.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

§ 15 BEEG gestattet Arbeitnehmern, insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen. Diese Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden (§ 15 Abs. 3 Satz 1 BEEG), sie kann von jedem Elternteil auf bis zu drei Zeitabschnitte verteilt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG). Während der Elternzeit kann eine völlige Freistellung, aber auch eine Verringerung der Arbeitszeit nach näherer Maßgabe von § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG beansprucht werden.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 20.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Abmahnung. Die Arbeitgeberin betreibt eine Vielzahl von Kindertagesstätten. Zur Betreuung der insgesamt ca. 3.500 Kinder beschäftigt sie rund 600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, darunter seit 2014 die Klägerin. Diese ist muslimischen Glaubens und entschied sich Anfang 2016, künftig ein religiöses Kopftuch zu tragen. Die Beklagte mahnte die Klägerin ab. Sie beruft sich auf eine bei ihr geltende „Dienstanweisung zur Einhaltung des Neutralitätsgebots“. Diese verpflichtet Mitarbeiter mit Kundenkontakt zur politischen, weltanschaulichen und religiösen Neutralität. Sie untersagt insbesondere das Tragen sichtbarer Zeichen einer derartigen Überzeugung.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 18.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

So hatte sich der Gesetzgeber die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 2 Abs. 1 BetrVG) sicher nicht vorgestellt:Weiterlesen

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Veröffentlicht am 17.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Die Entscheidung des Achten Senats, dem Arbeitnehmer die 40-Euro-Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) zu versagen (BAG, Urt. vom 25.9.2018 - 8 AZR 26/18, NZA 2019, 121), ist nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen. Mehrere Instanzgerichte haben sich gegen diese Entscheidung gestellt und halten die Begründung des BAG, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließe einen derartigen Anspruch aus, nicht für tragfähig.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 13.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

1. Eine ursprünglich nicht sittenwidrige Kündigung wird nicht durch ein späteres prozessuales Verhalten nachträglich sittenwidrig. 2. Bei Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes gibt es keine Pflicht des Arbeitgebers, die angenommenen Kündigungsgründe aufzuklären. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 11.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Vor einigen Monaten hatte ich hier im BeckBlog über ein Verfahren beim Hessischen LAG Berichtet, in dem das Gericht dem Arbeitgeber mit einem "Sachvortragsverwertungsverbot" belegt und ihm damit die Möglichkeit genommen hat, unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ermittelte Tatsachen vor Gericht vorzutragen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 06.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Seit dem Beschluss vom 3.5.1994 (1 ABR 24/93, NZA 1995, 40) entspricht es ständiger Rechtsprechung des BAG, dass der Betriebsrat bei Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 BetrVG einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber hat. Diese Auffassung wird zwar, weil § 23 Abs. 3 BetrVG einen solchen Anspruch nur "bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz" (Hervorhebung diesseits) zuerkennt, bis heute kritisiert, hat sich aber in der Praxis fest durchgesetzt.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 04.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine Aus- oder Fortbildung finanzieren, versuchen häufig, mit Hilfe von Bindungs- und Rückzahlungsklauseln die Amortisation der Aufwendungen zu erreichen. Der Arbeitnehmer muss sich verpflichten, nach Abschluss der Fortbildung einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen tätig zu bleiben, anderenfalls muss er die Kosten der Maßnahme ganz oder teilweise erstatten.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 03.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Vor fast genau einem Jahr, am 6.6.2018, hatte das BVerfG die zeitweilige BAG-Rechtsprechung zur Interpretation des Begriffs "zuvor" in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG im Sinne von "nicht mehr als drei Jahre zuvor" als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG beanstandet (BVerfG, Beschl. vom 6.6.2018 - 1 BvL 7/14 ua., NZA 2018, 774). Zugleich hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass ein zeitlich unbegrenztes Anschlussverbot unverhältnismäßig sei und in verfassungskonformer Interpretation Ausnahmen angemahnt, "wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist" (Rn. 63 des Beschlusses).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 01.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Nach dem Urteil des EuGH in Sachen Nils Kratzer (EuGH, Urt. vom 28.7.2016 - C-423/15, NZA 2016, 1014) und dem anschließenden Revisionsurteil des BAG (Urt. vom 26.1.2017 - 8 AZR 848/13, BeckRS 2017, 112923) konnte man den Eindruck gewinnen, als habe die Rechtsprechung die Voraussetzungen für den Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) bei Schadensersatz- und Entschädigungsklagen nach § 15 AGG so hoch gehängt, dass sie praktisch niemals erfüllt sein werden. Das BAG hatte seinerzeit erkannt (Rn. 130 des zitierten Urteils):Weiterlesen

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Veröffentlicht am 02.05.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Arbeitnehmer mit langer Kündigungsfrist, die in der Endphase ihres Arbeitsverhältnisses bereits eine konkrete Anschlussbeschäftigung in Aussicht haben oder planen, sich selbständig zu machen, können versucht sein, neben Kunden ihres bisherigen Arbeitgebers auch Arbeitskollegen abzuwerben. Damit verstoßen sie allerdings während des noch laufenden Arbeitsverhältnisses uU gegen das Wettbewerbsverbot des § 60 Abs. 1 HGB.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 30.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Heute mal kein Urteil aus Erfurt, sondern ein Beschluss des III. Zivilsenats des BGH aus Karlsruhe: Der Beklagte hat durch seine Prozessbevollmächtigte gegen ein Urteil des LG Stuttgart Berufung eingelegt. Die Berufungsbegründung erfolgte am letzten Tag der Frist per Telefax. Auf der bei Gericht eingegangenen Telefaxkopie ist die Unterschrift der Rechtsanwältin nicht lesbar.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 29.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Arbeitnehmer haben während der Elternzeit unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihrem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung entspricht. Der Arbeitgeber darf das Verlangen ua. dann ablehnen, wenn ihm dringende betriebliche Gründe entgegenstehen (§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG). Er muss dann innerhalb einer Frist von vier bzw. acht Wochen (§ 15 Abs. 7 Satz 5 Nr. 1 bzw. Nr. 2 BEEG) den Antrag schriftlich ablehnen.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 25.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Die Parteien streiten über den Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung für das Jahr 2016. Der Kläger war seit 1992 bei der Beklagten beschäftigt. Seit September 2015 ist er arbeitsunfähig erkrankt, seit Anfang 2016 bezieht er eine unbefristete Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung. Die Beklagte hat sein Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst. Der Kläger selbst erklärte vielmehr am 15.3.2018 die außerordentliche fristlose Kündigung und verlangt Urlaubsabgeltung für 2016, 2017 und anteilig 2018 (§ 7 Abs. 4 BUrlG).Weiterlesen

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Veröffentlicht am 23.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Der Fall schlägt im Ruhrgebiet hohe Wellen: Der Kläger ist Vorsitzender des Betriebsrats eines der großen Nahverkehrsunternehmen des Reviers. Er ist seit 1994 bei der Beklagten beschäftigt. Seit 2002 ist er Mitglied des Betriebsrats, wurde dann zunächst stellvertretender Vorsitzender, später Vorsitzender dieses Gremiums. Im Jahre 2008 wurde er - während er als Betriebsratsmitglied von der Arbeitsleistung freigestellt war - in Entgeltgruppe (EG) 9 befördert, danach erfolgten weitere Beförderungen. Nachdem er 2013 seinen privaten Pkw und den seiner Ehefrau von Arbeitskollegen während deren Arbeitszeit hatte reparieren lassen, wurde er kurzfristig nach EG 11 rückgruppiert, schon im Frühjahr 2015 stieg er aber wieder nach EG 14 auf.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 22.04.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Sowohl in der Rechtsprechung des EuGH als auch derjenigen des BAG bestanden Differenzen darüber, ob Teilzeitbeschäftigte (tarifliche) Überstundenzuschläge bereits dann beanspruchen können, wenn sie ihre persönliche wöchentliche Arbeitszeit überschreiten, oder erst dann, wenn die für Vollzeitbeschäftigte einschlägige regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird.Weiterlesen

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