Veröffentlicht am 30.04.2018 von Dr. Stefan HanloserDie Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) hat auf ihrer Sitzung v. 26. April 2018 in Düsseldorf ihre Position „Zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018“ bestimmt. Mit Blick auf die künftige ePrivacy-Verordnung nimmt die DSK-Position zum Spannungsverhältnis zwischen TMG, DS-GVO und ePrivacy-Richtlinie Stellung und trifft allgemeine Aussagen zum Einsatz von Tracking-Mechanismen im Internet und zur Erstellung von Nutzerprofilen.Weiterlesen
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