Veröffentlicht am 01.08.2017 von Prof. Dr. Claus Koss11.407 Fahr- und Flugschulen gab es 2015 in Deutschland, Tendenz fallend. Inhaber und deren Berater beschäftigt jetzt eine Frage: Umsatzsteuerpflicht - ja oder nein? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob es sich beim Fahrunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B ("Pkw-Führerschein") und C1 ("Lkw bis 7,5 t") nicht um eine umsatzsteuerfreie Leistungen handelt? Die Antwort des EuGH könnte aber nicht nur Fahrlehrer betreffen. Denn der BFH hat außerdem gefragt, ob die Umsatzsteuerbefreiung an der Rechtsform des Ausbilders hängt?Weiterlesen
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