Veröffentlicht am 17.10.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsDie geänderte Rechtsprechung des BAG zu Überstundenzuschlägen Teilzeitbeschäftigter stößt ebenfalls auf Widerstand bei den Instanzgerichten. Mit Urteilen vom 23.3.2017 - 6 AZR 161/16, NZA-RR 2018, 45, und vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, NZA 2019, 790 hatten der 6. und der 10. Senat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte bereits bei einer Überschreitung der individuellen wöchentlichen (Teilzeit-)Arbeitszeit tarifliche Überstundenzuschläge beanspruchen können, nicht erst dann, wenn die regelmäßige (Vollzeit-)Arbeitszeit überschritten ist ( hier im BeckBlog ). Dem will das LAG Nürnberg nicht folgen:Weiterlesen
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