Veröffentlicht am 30.12.2022 von Michael ElseMuss der Verschluss einer Schaumweinflasche (Sektflasche) zwingend mit einer Folie umkleidet sein oder darf diese auch ohne Folienummantelung verkauft werden? Fast eineinhalb Jahre ist es schon her, als das Verwaltungsgericht Trier im Juli 2021 das durch die Weinkontrolle verfügte Verbot des Verkaufs von Sektflaschen ohne entsprechende Ausstattung bestätigt hat. Die Entscheidung stieß auf breites Interesse, was möglicherweise auch an der meist plakativen Zusammenfassung der Problematik mit „Sekt oben ohne“ gelegen haben mag. Silvester als der Tag des Sektkonsums schlechthin bietet Anlass für eine Nachlese und einen Ausblick: wie steht es um den Schaumwein „oben ohne“? - zu VG Trier, 7.7.2021 – 8 K 424/21.TR; 2. Instanz OVG RhPf 8 A 11469/21.OVG (anhängig) ...Weiterlesen
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