Veröffentlicht am 02.05.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsNimmt der Arbeitsvertrag dynamisch auf einen bestimmten Tarifvertrag Bezug und geht das Arbeitsverhältnis durch einen Betriebsübergang (§ 613a BGB) auf einen neuen Inhaber über, der an keinen oder einen anderen Tarifvertrag gebunden ist, stellt sich die Frage der Fortgeltung der Bezugnahme. In seiner jüngeren Rechtsprechung erkennt das BAG, dass der vertraglich in Bezug genommenen Regelung gem. § 4 Abs. 3 TVG der Vorrang gebührt, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist als diejenige, die normativ auf das Arbeitsverhältnis einwirkt.Weiterlesen
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