Veröffentlicht am 18.02.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsMit einigem Getöse hat der Deutsche Bundestag kurz vor der Bundestagswahl 2017 das "Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern", kurz: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG vom 30.6.2017, BGBl. I S. 2152), verabschiedet. In der forensischen Praxis hat dieses Gesetz bislang kaum eine Rolle gespielt. Jetzt aber hat das LAG Berlin-Brandenburg die erste Gelegenheit genutzt, die Revision zum BAG zu eröffnen:Weiterlesen
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