Veröffentlicht am 20.10.2016 von Prof. Dr. Claus KossAuch wenn der Pastor einer Freikirche das Rundfunkangebot für unmoralisch hält und weder Radio noch Fernsehen nutzt: er muss Rundfunkbeiträge entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) mit Urteil vom 20.09.2016 - 5 K 713/14.NW (Antrag auf Zulassung der Berufung noch zulässig).Weiterlesen
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