Veröffentlicht am 31.03.2020 von Sibylle SchwarzSchleswig-Holstein hatte vorgeschlagen, die eigentlichen Abiturprüfungen abzusagen („Anerkennungsabitur“). Eine Schülerin hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, Hessen, (Beschluss vom 30.03.2020 - 6 L 342/20.WI) die Aussetzung von Abiturklausuren wegen der drohenden Gesundheitsgefährdung beantragt. Gedanken aus bisherigen Gerichtsentscheidungen zu einer noch nie da gewesenen Prüfungssituation.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
BildungsrechtCorona7389 Aufrufe