Veröffentlicht am 18.03.2016 von Hans-Otto BurschelGemäß § 1605 II BGB kann im Unterhaltsrecht vor Ablauf von zwei Jahren Auskunft über die Einkünfte und das Vermögen erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Familienrecht2894 Aufrufe