Veröffentlicht am 01.11.2022 von Prof. Dr. Christian RolfsDer Berliner Lieferdienst "Gorillas" sorgt für immer wieder neue Schlagzeilen, auch im Arbeitsrecht (z.B. hier im BeckBlog ). Jetzt hatte das LAG Berlin-Brandenburg über den Abbruch einer Betriebsratswahl zu entscheiden. Nach gefestigter Rechtsprechung kommt ein solcher Abbruch nur in Betracht, wenn die beabsichtigte Wahl voraussichtlich nicht bloß anfechtbar (§ 19 BetrVG), sondern sogar nichtig sein wird.Weiterlesen
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