Veröffentlicht am 22.11.2023 von Sibylle SchwarzMit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 22. November 2023 - 1 BvR 2577/15, 1 BvR 2578/15, 1 BvR 2579/15) die Verfassungsbeschwerden dreier Abiturienten entschieden. Sie begehren die Entfernung einer Bemerkung über die Nichtbewertung ihrer Rechtschreibleistungen aus ihren im Freistaat Bayern im Jahr 2010 erworbenen Abiturzeugnissen.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bildungsrecht2342 Aufrufe