Veröffentlicht am 08.03.2017 von Prof. Dr. Claus KossDie Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist auf der Agenda. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes vorgelegt. Der BFH entschied mit Urteil vom 20.09.2016 - X R 23/15, dass die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse dann nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften führt, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war.Weiterlesen
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