Veröffentlicht am 10.06.2010 von Prof. Dr. Christian RolfsBarbara E., der wegen des Diebstahls zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt worden war, hat beim BAG gewonnen (Urt. vom 10.6.2010 - 2 AZR 541/09). Die Kündigung ist unwirksam ... Weiterlesen
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