Veröffentlicht am 24.05.2019 von Sibylle SchwarzEine kürzlich veröffentliche Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2019 – 1 BvR 2721/16) betrifft verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über die Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule. Wegen Gehörsverletzung wird die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bildungsrecht5621 Aufrufe