Veröffentlicht am 28.12.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Urteile des EuGH in Sachen Schultz-Hoff (Urt. vom 20.1.2009 - C-350/06 ua., NZA 2009, 135 ) und KHS (Urt. vom 21.11.2011 - C-214/10 , NZA 2011, 1333 ) haben das Urlaubsrecht bekanntlich ordentlich durcheinander gewirbelt. Jetzt setzt der EuGH in einem englischen Fall noch einen drauf: Hatte der Arbeitnehmer keine Möglichkeit, bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, gibt es unionsrechtlich keine Ausschlussfrist, für die der Anspruch auf Urlaubsabgeltung rückwirkend geltend gemacht werden kann.Weiterlesen
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