Veröffentlicht am 08.12.2015 von Prof. Dr. Christian RolfsBereits mehrfach hat das BAG entschieden, dass eine Vergütung sittenwidrig niedrig ist (§ 138 BGB), wenn sie zwei Drittel des nach § 612 Abs. 2 BGB üblichen Entgelts unterschreitet. Eine höhere ... Weiterlesen
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