Veröffentlicht am 01.07.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsEntscheidungen des Achten Senats sind ja regelmäßiger Gegenstand dieses Blogs, zumeist im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach dem AGG. Darum ging es diesmal nicht, dafür aber um einen Streitwert, der für AGG-Kläger wohl auch künftig unerreichbar sein dürfte: 191 Mio. Euro Schadensersatz verlangt ThyssenKrupp von einem ehemaligen Geschäftsführer, weil dieser rechtswidrige Kartellabsprachen mit Mitbewerbern um öffentliche Aufträge getroffen hatte ( „Schienenkartell“ ). Dafür waren dem Unternehmen vom Bundeskartellamt Geldbußen in der geltend gemachten Höhe auferlegt worden, deren Erstattung es nun beansprucht.Weiterlesen
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