Veröffentlicht am 29.08.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenDer Vermieter will zwei Wohnungen in einem Mehrparteienhaus beziehen (EG, 1. OG), um sie mit seiner Familie zu nutzen. Zu diesem Zweck hat er die Immobilie erworben. Damit wird er seine Eigenbedarfskündigung (schlüssig) begründen.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
KündigungsfristEigenbedarfAnbietpflichtMiet- und WEG-Recht3071 Aufrufe