Veröffentlicht am 25.02.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines von der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplans. Antragsteller ist der Betriebsrat der Aviation Passage Service Berlin GmbH & Co. KG, einem Unternehmen, das bis 2015 die Fluggastabfertigung am Flughafen Berlin-Tegel durchgeführt hat. Nachdem der Betreiber des Flughafens den Dienstleistungsauftrag gekündigt und an ein anderes Unternehmen neu vergeben hatte, das diesen mit eigenen Mitarbeitern (und nicht im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a BGB) fortführte, kündigte die Arbeitgeberin die Arbeitsverhältnisse aller Beschäftigten.Weiterlesen
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