Veröffentlicht am 26.01.2021 von Sibylle SchwarzVor dem OVG Niedersachsen wird Erweiterung und Ergänzung einer Vorschrift dahin gewünscht, dass abhängig von Inzidenzwerten eine unterschiedliche Beschulungsform stattfinde. Vor dem OVG Nordrhein-Westfalen wird von einer Viertklässlerin gewünscht, dass ein Vorschriftenvollzug vorläufig ausgesetzt werde, damit Präsenzunterricht stattfinde. +++ 29.1. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird von Geschwistern gewünscht, dass die Regelung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung über die Schließung von Schulen vorläufig außer Vollzug zu setzen. +++Weiterlesen
Rechtsgebiete:
BildungsrechtCorona3763 Aufrufe