Veröffentlicht am 21.03.2009 von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-HeineggTopverdiener werden künftig bei einer strafgerichtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe kräftiger zur Kasse gebeten. Der Höchstsatz für einen Tagessatz liegt künftig bei 30.000 € statt wie ... Weiterlesen
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