Veröffentlicht am 24.04.2011 von Carsten KrummEin kurzer Hinweis des Bloglesers Dr. Frank Bokelmann: "Das Urteil des VG Bremen vom 18.12.2008 - 5 K 2158/06 dürfte vermutlich keinen Bestand haben. Das OVG Bremen hat nach einem Bericht des Klägers nunmehr die Berufung zugelassen und dabei kund getan, dass es in der Sache verhandeln will: http://www.prorad.de/bremen/bismarckstr/ovg-bremen-1a61-09.txtWeiterlesen
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