Veröffentlicht am 26.04.2021 von Prof. Dr. Christian RolfsIn einem Kleinbetrieb ohne allgemeinen Kündigungsschutz (§ 23 Abs. 1 KSchG) verstößt die Kündigung eines Arbeitnehmers, der wegen des Kontakts zu einer Corona-infizierten Person in häuslicher Quarantäne verbleiben muss, auch dann gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie die guten Sitten (§ 138 BGB), wenn der Arbeitnehmer trotz entsprechender Aufforderung des Arbeitgebers eine schriftliche Anordnung der Quarantäne durch das Gesundheitsamt nicht zeitnah beizubringen vermag.Weiterlesen
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