Veröffentlicht am 23.07.2020 von Prof. Dr. Christian RolfsSeit fast 100 Jahren ist die "betriebliche Übung" als arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage anerkannt. Der Begriff findet sich erstmals in einem Urteil aus dem Jahre 1940 (RAG vom 26.11.1940, ARS 41, 99), das Rechtsinstitut selbst aber schon früher (etwa RAG vom 15.6.1929, ARS 6, 203). Die dogmatische Begründung ist unsicher. Teile der Literatur bevorzugen die sog. Vertrauenstheorie, das BAG die Vertragstheorie.Weiterlesen
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Bürgerliches RechtArbeitsrecht3117 Aufrufe