Veröffentlicht am 17.06.2019 von Prof. Dr. Christian RolfsDie Entscheidung des Achten Senats, dem Arbeitnehmer die 40-Euro-Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) zu versagen (BAG, Urt. vom 25.9.2018 - 8 AZR 26/18, NZA 2019, 121), ist nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen. Mehrere Instanzgerichte haben sich gegen diese Entscheidung gestellt und halten die Begründung des BAG, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließe einen derartigen Anspruch aus, nicht für tragfähig.Weiterlesen
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