Veröffentlicht am 07.07.2021 von Michael ElseDas Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen für Beamte wegen ihrer entscheidenden Bedeutung für Auswahlentscheidungen nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG in Rechtsnormen geregelt sein müssen – bloße Verwaltungsvorschriften bzw. Richtlinien reichen hierfür nicht aus (BVerwG 7.7.2021 – 2 C 2.21). Eine Grundsatzentscheidung mit großer Auswirkung.Weiterlesen
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Beamtenrecht9506 Aufrufe