Veröffentlicht am 14.12.2021 von Prof. Dr. Christian RolfsDer Plan ist nicht neu , jetzt aber von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden: Die Einführung einer "Bildungszeit" bzw. "Bildungsteilzeit". Arbeitnehmer sollen Anspruch auf eine Freistellung von der Dauer eines Jahres (oder Teilfreistellung bis zu zwei Jahre) haben, um sich beruflich weiterzubilden. Während dieser Zeit sollen sie eine dem Arbeitslosengeld entsprechende Sozialleistung, also 60 % bzw. 67 % vom letzten Nettoeinkommen (§ 149 SGB III), erhalten.Weiterlesen
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