Veröffentlicht am 15.05.2018 von Prof. Dr. Claus KossDer Bundesfinanzhof zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen für Zinsperioden seit 2015 der Höhe nach. Der XI. Senat gewährte Aussetzung der Vollziehung (BFH, Beschluss v. 14.05.2018 - IX B 21/18). Den Münchener Richtern erschienen 6,0% p.a. angesichts niedriger Kapitalmarktzinsen zu hoch. In anderen Rechtsbereichen, zum Beispiel dem Bilanzrecht, habe der Gesetzgeber die Zinsen ja auch der Höhe nach angepasst.Weiterlesen
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