Veröffentlicht am 15.09.2015 von Hans-Otto BurschelDer Ehemannhatte bei der späteren Klägerin ein Wohnmodell zum Preise von 40.000 € bestellt, sein altes wollte er mit 12.000 € in Zahlung geben. Auf der Fahrt zur Abholung des neuen Modells ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Familienrecht2686 Aufrufe