Veröffentlicht am 08.06.2020 von Dr. Oliver ElzerEine Entscheidung kann nach § 128 Abs. 3 ZPO ohne mündliche Verhandlung ergehen, wenn nur noch über die Kosten oder Nebenforderungen zu entscheiden ist. Der Einschub „oder Nebenforderungen“ ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Zivilverfahrensrecht5453 Aufrufe