Veröffentlicht am 25.07.2023 von Prof. Dr. Christian RolfsSeit dem 2.7.2023 ist (mit 18-monatiger Verzögerung) das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Dieses setzt - weit überschießend - die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht um. Für die Kündigung von sog. "Whistleblowern" bedeutet dies Folgendes:Weiterlesen
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