Veröffentlicht am 30.11.2021 von Sibylle SchwarzMit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige oder teilweise Verbot von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen zum Infektionsschutz („Schulschließungen“) nach der vom 22. April bis zum 30. Juni 2021 geltenden „Bundesnotbremse“ richten. Eine Zusammenfassung der 71-seitigen Entscheidung.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
BildungsrechtCorona3758 Aufrufe