Veröffentlicht am 04.06.2024 von Prof. Dr. Christian Rolfs![Bild von Christian.Rolfs Bild von Christian.Rolfs](https://community.beck.de/files/styles/rounded_img/public/pictures/picture-46-1579176991.jpg?itok=EZBAOy3J)
Der Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz begründet keinen Anspruch eines – aus dem Kreis der Begünstigten ausgeschlossenen – Arbeitnehmers auf eine „Anpassung nach oben“, wenn Regelungsgegenstand der bereits vollständig durchgeführten Betriebsvereinbarung ausschließlich die Verteilung staatlicher Mittel (hier: einer Corona-Prämie) auf die Beschäftigten ist.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bürgerliches RechtArbeitsrechtCorona941 Aufrufe