Veröffentlicht am 07.12.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsVerlangt ein Arbeitgeber in einer Stellenanzeige von den Bewerberinnen und Bewerbern "Deutsch als Muttersprache", so benachteiligt er Menschen, die nicht im deutschen Sprachraum aufgewachsen sind, mittelbar wegen ihrer ethnischen Herkunft. Die Anforderung ist jedenfalls für die Aushilfstätigkeit in einer Redaktion (hier: der Zeitschrift "Unternehmensjurist") nicht iSv. § 8 AGG erforderlich, selbst wenn zu den Arbeitsaufgaben neben Recherchearbeiten und Kundentelefonaten auch Schreibarbeiten zählen. Auch Nicht-Muttersprachler können über so gute Deutschkenntnisse verfügen, dass sie diese Arbeiten sachgerecht zu erledigen vermögen.Weiterlesen
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