Veröffentlicht am 07.04.2012 von Carsten Krumm"Hups, angedockt !" - das ist nach Ansicht des BGH mit eindeutig anzüglichem Verhalten u.U. eine Beleidigung. Der BGH hat`s trotzdem eingestellt: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen ... Weiterlesen
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