Veröffentlicht am 27.12.2016 von Prof. Dr. Claus KossDer vom Steuerberater erstellte Jahresabschluss beinhaltet keine Kassenversicherung bei Unterschlagungen . Die Kassiererin veruntreute Geld. Da die Angestellte vermögenslos war, forderte der Arbeitgeber den Verlust vom steuerlichen Berater zurück. Diesem hätten die Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilung auffallen müssen. Doch sowohl das Landgericht Hannover (18 O 55/11) alsauch das Oberlandesgericht Celle (4 U 139/13) wiesen die Ansprüche zurück.Weiterlesen
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