Veröffentlicht am 14.12.2017 von Prof. Dr. Christian RolfsSeit der Ergänzung des § 288 BGB um den neuen Absatz 5 (Gesetz vom 22.7.2014, BGBl. I S. 1218) ist umstritten, ob auch Arbeitnehmer bei Verzug des Arbeitgebers Anspruch auf pauschalen Verzugsschadensersatz in Höhe von 40 Euro haben. Ein Urteil des BAG liegt bislang nicht vor, die Landesarbeitsgerichte wenden § 288 Abs. 5 BGB ganz überwiegend auch im Arbeitsverhältnis an. Nicht so die 5. Kammer des LAG Köln, die sich damit zugleich gegen andere Kammern desselben Gerichts positioniert:Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Bürgerliches RechtArbeitsrecht7938 Aufrufe