Veröffentlicht am 15.06.2020 von Prof. Dr. Christian RolfsArbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse zugesagt haben, müssen in Kürze hierfür Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) entrichten. Das ergibt sich aus der geplanten Änderung des § 10 BetrAVG im Zuge des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes (BT-Drucks. 19/19037). Bislang war dieser Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung beitragsfrei.Weiterlesen
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