Veröffentlicht am 07.05.2019 von Sibylle SchwarzDas Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 30. April 2019 - 2 B 442/18 – (Pressemitteilung vom 7. Mai 2019) entschieden, dass Jahreszeugnisse der Klasse 9 der Oberschule Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung, sog. Kopfnoten, enthalten dürfen.Weiterlesen
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Bildungsrecht7256 Aufrufe