Veröffentlicht am 22.01.2014 von Fabian ReinholzDer BGH hält die Benutzung der Domain wetteronlin.de für wettbewerbswidrig (Pressemitteilung: hier ). Wer die Domain aufrief, wurde auf eine Internetseite mit Werbung für Krankenversicherer ... Weiterlesen
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BGHGewerblicher RechtsschutzTippfehlerdomainwetteronlin.deUrheber- und Medienrecht5623 Aufrufe