Veröffentlicht am 13.10.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenBei den Betriebskosten kommt es immer wieder vor, dass ein Kollege oder der Mieterverein mehrere Mieter eines Objektes vertreten. Oftmals erfolgt die Mandatierung nachfolgend, also nicht zeitgleich, so dass die Abwicklung der Betriebskostenabrechnung in getrennten Verfahren/Angelegenheiten erfolgt.Weiterlesen
Rechtsgebiete:
BetriebskostenBelegprüfungmehrere MieterMiet- und WEG-Recht4068 Aufrufe